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Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) des Freistaats Bayern ist ein Landesgesetz, das vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Wesentliche Ziele sindDabei konkurriert das BayKiBiG mit den Bundessozialgesetzbüchern (SGB) des Bundes, insbesondere mit dem achten Buch (SGB VIII) und dem zwölften Buch (SGB XII). Ergänzt wurde das BayKiBiG durch die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) vom 5. Dezember 2005 (GVBl. 2005 S. 633)Das BayKiBiG gliedert sich inDie AVBayKiBiG regelt und normiertSchon während des Gesetzgebungsverfahrens waren einzelne Artikel des BayKiBiG umstritten. Hunderte von Petitionen wurden am Bayerischen Landtag eingereicht. Auch die Spitzenverbände der freien Träger der Kindertageseinrichtungen forderten - jedoch ergebnislos - Nachbesserungen am Gesetz. Insbesondere die Gestaltung der finanziellen Förderung (Gastkindregelung und Bedarfsfeststellung, Gewichtungsfaktoren der kindbezogenen Fördergelder bei unterschiedlichen Voraussetzungen) sorgen auch heute bei den Einrichtungsträgern teils für Verdruss als auch bei den bayerischen Verwaltungsgerichten für anhängige Verfahren.