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Diskriminierung von Mehrkindfamilien

Die Zahl der Mehrkindfamilien ist ein wichtiger Faktor für das globalen Bevölkerungswachstum sowie für den Bevölkerungsrückgang in den einzelnen Staaten. Bei der Suche nach den Gründen für eine niedrige Fertilitätsrate in einem Land ist also nicht nur der Anteil (lebenslang) Kinderloser zu beobachten (dieser ist z.B. in Deutschland nicht höher als in den USA ), sondern auch der Anteil der Familien mit drei und mehr Kindern.

In Deutschland gilt der Rückgang der Mehrkindfamilie als wichtigste Ursache für den Rückgang der Geburtenrate. Deutschland weist einen stärkeren Rückgang von Familien mit mehr als zwei Kindern auf als andere Länder.

Statistische Anzahl Haushalte nach Kinderanzahl in Deutschland:

In fast allen Industrieländern liegt der Anteil von Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern im Haushalt über 3% (in Irland z.B. bei 14%, in den USA bei 7% und in Frankreich bei 6%) . Nur in Italien und Spanien liegt dieser Anteil ebenfalls bei 3%.

Die „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber der Familie“, die Franz-Xaver Kaufmann schon zu Beginn der 1990er Jahre kritisiert hat, wirkt sich im verstärktem Maße auf kinderreiche Familien aus - wenngleich die Erfahrungen, die kinderreiche Eltern machen, nicht generell negativ sind. Das Bild, das die von Kaufmann befragten Eltern zeichnen, ist durchaus durchwachsen. Von einer allgemeinen und allumfassenden Diskriminierung im Alltag kann jedoch nicht die Rede sein; gelegentlich werden allerdings diskriminierende Äußerungen von Passanten oder in der Nachbarschaft erwähnt, die auf ein gewisses Unverständnis und auf Unkenntnis des Kinderreichtums hinweisen. Kinderfeindlichkeit manifestiert sich im verstärkten Maße gegenüber Kinderreichen, manchmal auch in Form sexuell gefärbter Anspielungen.

In einer „Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien“ vom 7. März 2005 bemängelt der „Deutsche Familienverband“ das Fehlen von Bestimmungen über die „Benachteiligung wegen der Erziehung von Kindern bei den in § 1 des Antidiskriminierungsgesetzes aufgelisteten Gründen für eine Benachteiligung“ und fordert „eine entsprechende Berücksichtigung in Artikel 3 des Gesetzentwurfs“.

Begründung: „Besonders deutlich wird die Vernachlässigung der Belange von Familien beim Zugang zu Wohnraum. Die Probleme bei der Suche nach einer Mietwohnung gehören vor allem für kinderreiche Familien zu den schmerzhaftesten Benachteiligungserfahrungen im Alltag. Diese Familien werden durch das Antidiskriminierungsgesetz in seiner jetzigen Form weder berücksichtigt noch unterstützt. Denn wenn sie als Mieter gegenüber Wohnungsinteressenten ohne Kinder den Kürzeren ziehen, handelt es sich beim Ablehnungsgrund in den meisten Fällen weder um die ethnische Herkunft, das Geschlecht oder die Religion noch um eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Identität. Sie werden schlicht abgelehnt, weil der Vermieter oder die Nachbarn lebhafte Kinder nicht im Haus tolerieren wollen.“

Zudem befürchtet der „Deutsche Familienverband“, dass durch das Antidiskriminierungsgesetz Mehrkindfamilien sogar Schaden zugefügt werden könne, und zwar durch den in § 3 hergestellten Kausalzusammenhang: „Gerade mit Blick auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsmarkt wird deutlich, dass die in § 3 vorgenommene abgeleitete Berücksichtigung der Benachteiligung von Müttern den tatsächlichen Sachverhalt umdreht: Mütter sind nicht deshalb am Arbeitsmarkt benachteiligt, weil sie Frauen sind. Sondern Frauen sind benachteiligt, weil sie Mütter sind oder Mütter werden könnten. Die Benachteiligung von Erziehenden am Arbeitsmarkt hängt nicht vom Geschlecht ab, sondern von der Tatsache, dass sie eine Verantwortung für Kinder übernommen haben.“

Im Zusammenhang mit dem Fall Rosa Rees prägte das Bundesverfassungsgericht in seinem „Trümmerfrauen-Urteil“ vom 7. Juli 1992 den Begriff „Transfer-Ausbeutung“. Rosa Rees hatte nach dem Zweiten Weltkrieg neun Kinder großgezogen und erhielt dafür 1986 monatlich 260 DM an Altersrente. Ihre neun Kinder zahlten gleichzeitig zusammen über 8.000 DM pro Monat an die Rentenversicherung. Den Grund für diese Diskrepanz erklärt Jürgen Borchert folgendermaßen: „So benachteiligt das Rentensystem vor allem kinderreiche Mütter mit entsprechend kurzen Erwerbsbiografien, denn sie erhalten besonders geringe Renten.“ Ähnliche Effekte gibt es auch in anderen Sparten der Sozialversicherung, und zwar in der Pflegeversicherung und selbst in der Krankenversicherung. „Weil nämlich die Gesundheitskosten eines Rentners vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Tode schon heute statistisch rund das Achtfache der Kosten eines Kindes von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr betragen, findet trotz der ‚Familienhilfe‘ (das heißt der so genannten beitragsfreien Mitversicherung), ganz entgegen der öffentlichen Meinung, schließlich auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine ‚Transferausbeutung der Familien‘ statt.“, so Borchert.

Kinderlose erwidern, dass im Gegenteil sie diejenigen seien, die vom Staat und den Sozialversicherungen in besonders ausgeprägter Weise zur Kasse gebeten würden - jedenfalls solange sie erwerbstätig seien: Durch ihre starke Erwerbsorientierung und ihren relativ hohen Erfolg im Berufsleben erzielten sie nämlich Einkommen, die in überdurchschnittlichem Maße (auch deshalb, weil dieser Effekt durch keinen Familienfaktor verringert werde) zu Abschöpfungen führe. Lagen die Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen bei Singles ohne Kinder 1970 noch bei 38,1%, seien 2007, bei einem Durchschnittslohn von 27.000 Euro, bereits 48,9% zu zahlen gewesen.

Eine Diskriminierung von Mehrkindfamilien liegt auch dann vor, wenn Fördermaßnahmen davon abhängig gemacht werden, dass beide Eltern erwerbstätig sind, da diese Bedingung bei zunehmender Familiengröße immer schwieriger einzuhalten ist. Zudem ist es oft so, dass erst die Entlastung der Eltern einen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit ermöglicht (sie also bedingungslos gewährt werden müsste).

Eine Voraussetzung für die Gewährung der Hortförderung in Niederösterreich ist es, dass beide Elternteile erwerbstätig sind. Bei Mehrkindfamilien mit Kindern vom Vorschulalter bis zur Sekundarstufe ist das aber praktisch unmöglich. Also kommt die Möglichkeit, Kinder in einem Hort betreuen zu lassen, vor allem Eltern mit einem Kind, maximal zwei Kindern zugute.

In einer Anhörung vor dem „Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend (Ausschussdrucksache 16(13)81g)“ stellt Christian Seiler die These auf, dass das Elterngeld verfassungswidrig sei, da der Staat auf unzulässige, gegen Art. 6 GG verstoßende Weise Eltern einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit gebe: „[D]ie im Elterngeld angelegte Diskriminierung der Einverdienerfamilie [benachteiligt] kinderreiche Familien faktisch in besonderem Maße, weil sie häufig nicht auf die ausschließliche Familientätigkeit eines Elternteils verzichten können und dies angesichts ihrer familienfreundlichen Einstellung womöglich auch nicht wollen. Die besondere erwerbsbezogene Rationalität des Elterngeldes schließt mithin kinderreiche Familien typischerweise gerade wegen ihrer Entscheidung für Familie von dieser Maßnahme der ‚Familienförderung‘ aus.“

Gegen Seilers Argumentation ist anzuführen, dass durch die Elterngeld-Regelung erstmals Männern ein Anreiz gegeben wird, zeitweise aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ein Risiko, das für Arbeitgeber in Deutschland früher vernachlässigbar war (vor 2007 schieden nur maximal 2% aller Männer wegen Vaterschaft aus dem Berufsleben aus). Diese Maßnahme erweist sich also als wirksames Instrument gegen die Diskriminierung von Frauen als (potenziellen) Müttern auf dem Arbeitsmarkt.

Familienministerin Ursula von der Leyen fordert eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes für das dritte Kind und alle folgenden Kinder einer Familie. Der Weg, bislang Kinderlose dazu zu animieren, ein (zweites) Kind zu bekommen, indem man die Opportunitätskosten verringere, die ein Kind verursache, habe sich als unergiebig erwiesen. Der Staat habe bislang nicht genügend auf Hemmungen reagiert, ein drittes oder viertes Kind zu bekommen, obwohl die Bereitschaft hierzu bei einigen Paaren durchaus vorhanden sei. Ein erster Schritt, diese Bereitschaft zu fördern, müsse die genannte Kindergelderhöhung (204 Euro für das dritte Kind, 229 Euro für alle weiteren Kinder) sein.

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