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Internationaler Vergleich

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen (halbtägigen) Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert; d. h. die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonstwie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind. Auch ist dieser Anspruch nicht zwangsläufig an Wohnortnähe gebunden, sondern nur innerhalb der Kommune sicherzustellen.

Aufgrund einer Neuregelung im KJHG liegen seit dem Jahr 2006 Daten über die belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, die Besuchsquoten, Anzahl und Ausbildung der Fachkräfte und Tagespflegepersonen etc. vor. Diese Daten werden jährlich mit Stichtag 15.3. erhoben und erlauben nun differenzierte Aussagen über das Nutzungsverhalten und über die Angebotsstruktur für Deutschland insgesamt, die einzelnen Bundesländer bis zur Landkreisebene. Insbesondere die Besuchsquoten (Anteil der betreuten Kinder an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Altersgruppe) finden ein reges öffentliches Interesse. Aus der Bundesjugendstatistik 2006 die Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Bundesländer für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und die von 3 bis unter 6 Jahren:

In den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Niedersachsen (ab August 2007) besteht Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr. Der damit angedachte positive Effekt wird durch einzelne Gemeinden allerdings in Teilen wieder aufgehoben, da diese bei mehreren Kindern die beitragsfreien Kinder aus der Geschwisterermäßigung herausnehmen und so der finanzielle Anreiz für die Eltern von den Gemeinden reduziert wird. Die Höhe der Kindergartengebühr wird von den einzelnen Kommunen in Deutschland festgelegt und variiert in Deutschland erheblich.

In Österreich gibt es diesen Rechtsanspruch noch nicht. In der Praxis kann es in einigen Gegenden Wartezeiten von der Anmeldung bis zur Aufnahme von bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Plätze frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen sind die Kosten sozial gestaffelt. Oft decken private Kindergärten, die jedoch teurer sind, Randzeiten ab, die von öffentlichen Einrichtungen mangels größeren Bedarfs nicht abgedeckt werden. Ab dem Herbst des Jahres 2009 wird der Kindergarten aber, zumindest für fünf- bis sechsjährige Kinder, also für jene, die nur noch ein Jahr den Kindergarten besuchen, verpflichtend.

In der Schweiz besteht in den meisten Kantonen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch von einem oder zwei Jahren. Ein Gesetzesentwurf der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 16. Februar 2006 sieht außerdem vor, dass Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr obligatorisch in einen Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe eintreten. In bestimmten Kantonen wie zum Beispiel Basel-Stadt besteht die Kindergartenpflicht bereits. Gegenwärtig gehen in den meisten Kantonen der Schweiz die Kinder im 5. und 6. Lebensjahr in den Kindergarten, also vor der Einschulung. Typisch ist ein Pensum von ca. 60 % oder 6 Halbtagen. Verwaltungstechnisch sind die Kindergärten in den meisten Kantonen schulnah positioniert. Allerdings sind zur Zeit erhebliche Veränderungen im Gange. Im Zusammenhang mit den sich verändernden Gesellschafts- und Familienstrukturen werden in vielen Gemeinden Blockzeiten eingeführt, und die Zahl der so genannten Tageskindergärten, in denen die Kinder über Mittag zum Essen bleiben können, nimmt zu. Wo aufgrund einer Arbeitstätigkeit der Eltern dennoch Betreuungslücken entstehen, werden diese oft durch Mittagstische, Kindertagesstätten, Tageseltern oder die Großeltern abgedeckt. Diese Entwicklung bei den Kindergärten verläuft parallel zu jener bei den Schulen (Blockzeiten, Tagesschulen) und hat eine ähnliche politische Dynamik .

Das erste Schuljahr wird in England und Wales „Rezeption“ oder auch das „Jahr Null“ genannt. Kindertagesstätten, welche nicht im Schulsystem integriert sind, werden „Nursery School“ genannt. Die Bezeichnung Nursery School wird auch öfter durch die Bezeichnung Kindergarten ersetzt, jedoch nur für Werbungszwecke. In Schottland ist der Ausdruck Kindergarten im Allgemeinen nicht die Bezeichnung für Nursery School. Das erste Bildungsjahr wird in Schottland „Primary 1“ bezeichnet.

In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer. Das Personal hat Abitur, die meisten auch ein Lehramtsstudium mit dem Schwerpunkt Kindergarten/ Vorschule. Der Kindergarten setzt bereits in einem früheren Alter der Kinder ein, ab ca. 1 Jahr<. Anspruch auf einen kostenpflichtigen Vollzeit-Kindergartenplatz haben bis zum letzten Jahr vor Schulbeginn aber nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind, bei zwei Eltern müssen beide berufstätig sein. Ist dies nicht der Fall, besteht nur der Anspruch auf 15 Stunden in der Woche. Die Kosten sind abhängig vom Gesamteinkommen, haben aber einen Höchstsatz von 1260 SEK/Monat (2006). Das zweite Kind zahlt die Hälfte, das dritte ist kostenfrei. Für das Jahr vor Schulbeginn steht jedem Kind ein kostenloser Platz in der Vorschule zu. Die pro Tag vierstündige Teilnahme ist für die Kinder freiwillig. Im Kindergarten lernen sie den Umgang mit komplexen Situationen sowie das Alphabet. Es wird gebastelt, gesungen und vorgelesen und bereits früh werden sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.

Wegen des hohen Anteils an Migrantenkindern nimmt die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mittlerweile einen breiten Raum ein.

Das finnische Bildungswesen gilt entsprechend der PISA-Studie als eines der besten weltweit. Für Kindergärten in Finnland gilt beispielsweise folgendes: Die leitenden Erzieherinnen haben Abitur und ein Hochschulstudium. Der Kindergartenbesuch ist für Kinder ab dem ersten Lebensjahr möglich. Die Gruppengröße liegt bei etwa 14 Kindern. Fremdsprachenlernen oder naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten werden gefördert.

Ungarn spielte eine wichtige Rolle bei der Entstehung der Kindergärten, siehe Abschnitt „Geschichte“. Kindergartenpädagogik in Ungarn ist seit Jahrzehnten ein Hochschulstudium. In Ungarn hat jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz in seinem Sprengel. Individuelle Abweichungen sind möglich. Die Aufrechterhaltung der Kindergärten ist – neben privaten Trägern – Aufgabe der Gemeindeselbstverwaltungen. Der Kindergartenbesuch ab dem 5. Lebensjahr ist Pflicht. Die Kinder werden auf die Teilnahme in der Gruppe und auf das schulische Leben vorbereitet. Es ist strengstens verboten in diesem Jahr den Kindern Schreiben, Lesen, Rechnen, usw. beizubringen. Die pädagogische Arbeit der Kindergärten ist kostenlos. Nur das Essen und ein Teil der evtl. anfallenden Lernmittel muss bezahlt werden. Beim Ausrechnen der Gebühren wird die aktuelle soziale Situation der Familie akribisch beachtet. Viele sind befreit von der Zahlung. Der ungarische Kindergarten ist pädagogisch auf Ganztagsbetreuung eingerichtet. Die Besuchszeiten eines Kindes können dennoch völlig individuell auf die Bedürfnisse der Familie angepasst stattfinden.

Der erste private Kindergarten in den Vereinigten Staaten war deutschsprachig und wurde 1856 von der Fröbel-Schülerin Margarethe Schurz in Watertown Wisconsin in ihrem Haus gegründet. Ein Denkmal erinnert noch heute daran. Sie war die Gattin von Carl Schurz, dem aus Deutschland geflohenen revolutionären Freiheitskämpfer von 1848. Elizabeth Peabody ließ sich von Margarethe Schurz inspirieren und in die fröbelschen Ideen einweisen und gründete 1860 in Boston (Massachusetts) den ersten englischsprachigen Kindergarten. Der deutsche Auswanderer, Journalist und Pädagoge Adolph Douai (1819–1888) hatte ebenfalls in Boston - allerdings schon ein Jahr zuvor (1859) – den ersten öffentlichen (deutschen) Kindergarten nach den Vorstellungen des deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) gegründet; weitere Kindergärten gründete Douai dann ab 1866 in New York City.

Heute sind in den USA die Kindergärten fast immer den Grundschulen (Elementary Schools) angegliedert, die Teil des amerikanischen Schulsystems sind. Dieser Kindergarten ist ein einjähriges Programm – die so genannte Klassenstufe „K“ –, in dem Grundfertigkeiten unter anderem im Lesen und Rechnen vermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die personelle Ausstattung amerikanischer Kindergärten ist sehr viel besser als die der Kindergärten in Deutschland. So ist z. B. die Arbeit mit lernbehinderten Kindern leichter möglich als hierzulande, da das entsprechende Personal neben den regulären Mitarbeiter/innen dank dem No Child Left Behind Programms, welches der generellen US-Bildungspolitik angehört und nicht nur dem Kindergarten, zur Verfügung steht. Nach der Anmeldung erfolgt jedoch ein straffes Curriculum. Der Schultag der Kindergartenkinder entspricht weitgehend dem der übrigen Grundschüler (All Day, Every Day Kindergarten). Jedoch gibt es diesen All Day, Every Day Kindergarten nur in einigen Bundesstaaten. In den übrigen Staaten gehen die Kinder also nur jeden zweiten Tag (in der Regel Montags, Mittwochs und jeden zweiten Freitag beziehungsweise Dienstags, Donnerstags und den jeweils anderen Freitag) zur Schule oder die ganze Woche nur Vor- bzw. Nachmittags. Auf den Kindergarten folgt der Besuch der ersten Klasse. Die Klassen werden dafür neu zusammengesetzt und erhalten neue Lehrerinnen. Als Datum der Einschulung wird in den meisten amerikanischen Familien nicht der Beginn der ersten Klasse, sondern der Eintritt des Kindes in den Kindergarten gefeiert.

Vom Kindergarten als Teil des staatlichen Bildungssystems sind die anderen Frühförderungs- und Betreuungsprogramme zu unterscheiden, die es in den USA in großer Zahl und Vielfalt gibt. Den deutschen Kindertagesstätten entsprechen hierbei am ehesten die Day Care Centers und Nursery Schools, die sich gleichermaßen als Schulen wie als Ganztagsbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern verstehen. Der Mutterschutz in den USA endet 12 Wochen nach der Geburt und da eine darüber hinaus reichende Erziehungszeit weder von den Arbeitgebern noch vom Staat unterstützt wird, fördern und betreuen Day Care Centers Kinder von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Day Care Centers erhalten keine staatlichen Fördermittel, werden häufig jedoch von lokalen Arbeitgebern bezuschusst. Daneben werden je nach Geschäftstüchtigkeit der Leitung zum Teil erhebliche private Zuschüsse eingeworben (fundraising). Der Besuch eines Day Care Centers ist kostenpflichtig und um ein Vielfaches teurer als bei deutschen Kindergärten. Eltern mit geringem Einkommen können oft jedoch Förderung, d. h. einen ermäßigten Tarif, beantragen. Die Betreuungszeiten sind flexibel und ermöglichen den Eltern normale Arbeitszeiten. Die Kinder sind in Gruppen von Gleichaltrigen zusammengefasst, wobei die Gruppen mit zunehmendem Alter der Kinder immer größer werden, jedoch kaum die Größe von Grundschulklassen erreichen. In teureren Day Care Centers werden nicht nur Erzieherinnen (teachers) und angelernte Betreuerinnen beschäftigt, sondern es kommen auch freie Mitarbeiterinnen ins Haus, um Unterricht in Spezialfächern wie Fremdsprachen, Musik, Tanz oder Yoga zu erteilen.

Qualität und Ausstattung variieren stark. Für die Qualitätssicherung sorgt einerseits die Lobby der (zahlenden) Eltern und andererseits Institutionen wie z. B. die National Association for the Education of Young Children, die vielbeachtete Akkreditierungen aussprechen.

Unter den reinen Förderungsangeboten sind vor allem die von privater Hand, beispielsweise Kirchen oder YMCA, getragenen Preschools und das staatliche Programm Head Start zu nennen. Als Teilzeitprogramm bilden die Preschools die Entsprechung zu (west-)deutschen Halbtags-Kindergärten.

In China wird der Kindergarten auch gleichzeitig als Vorschule gesehen. Die Übersetzung für Kindergarten lautet dort „you er yuan“ (幼儿园). Mehr und mehr wird dort eine auf hohe Konzentration ausgerichtete Leistungsschulung betrieben. (vgl. Weblinks)

In Japan wird unterschieden zwischen Kindergarten (youchien幼稚園) und Kindertagesstätte (hoikuen 保育園) oder Day Care Center oder Nursery School. Hoikuen nehmen Kinder ab 0 Jahren auf, wobei die meisten Einrichtungen ein Mindestalter von zwei Monaten vorsehen. Die Betreuung wird meist von Montag bis Samstag angeboten und richtet sich nach dem Schulkalender. Der Kindergarten nimmt Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren auf. Die Kinder werden nach Alter (2–3 Jahre und 4–5) in Gruppen eingeteilt. Es gibt einen festen Tagesablauf, um den Kindern die Eingewöhnung zu erleichtern. Die Gruppen werden von zwei Lehrern/Lehrerinnen (sensei 先生) und eventuell einer/einem Assistentin/Assistenten betreut. Die Lehrer/innen sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert. Der Grad der Professionalität ist mit der Ausbildung deutscher Erzieher/innen kaum vergleichbar. Beispielsweise gehört das Erlernen des Klaviers zur Ausbildung. Musik und Kunst spielen im japanischen Kindergarten eine große Rolle. Meist gibt es neben dem normalen Personal einen zusätzliche/n zusätzliche/n Kunstlehrer/in (und Sportlehrer/in). Der Beruf ist in Japan ähnlich hoch angesehen wie der einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors.

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