Der Kindergarten ist eine Einrichtung der öffentlichen und frühen Bildung des Kindes sowie zur Kindertagesbetreuung/Kinderbetreuung.
Der Kindergarten ist eine Einrichtung für Kinder, die in Deutschland das dritte und in der Schweiz das vierte Lebensjahr vollendet haben und in Österreich mindesten zweieinhalb Jahre alt sein müssen, aber noch nicht zur Schule gehen. In Abgrenzung dazu spricht man bei Einrichtungen/Gruppen für jüngere Kinder zumeist von der Kinderkrippe und vom Hort bei Einrichtungen/Gruppen für Kinder im Grundschulalter. In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Gründer des ersten Kindergartens, wird die Bezeichnung inzwischen immer häufiger auch als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet.
Der Kindergarten ist in Deutschland und Österreich dem Sozialbereich zugeordnet, in Deutschland gehört er zur Kinder- und Jugendhilfe, in Österreich ressortiert er im Bereich „Soziale Sicherheit“. Damit verbunden ist eine sozialpädagogische Ausrichtung mit einem ganzheitlich verstandenen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie; er eröffnet den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus. Im Gegensatz zum Schulwesen hat der Staat in der Kindertagesbetreuung keinen eigenständigen, vom Erziehungsrecht der Eltern unabhängigen Auftrag. Dieser Auftrag des Kindergartens leitet sich vom Erziehungsrecht der Eltern ab und wird ihm durch den (Betreuungs-)Vertrag übertragen. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem das durchschnittliche Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf den Bildungsauftrag des Kindergartens (siehe auch Vorschule).
In der Schweiz ist der Kindergarten ein Teil des Schulwesens.
Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden:
- Teilzeitbetreuung, am Vor- und/oder am Nachmittag
- Verlängertes Vormittagsangebot, von morgens bis nach dem Mittagessen
- Ganztagesbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen heißen in Deutschland häufig Kindertagesstätten (kurz KiTa), Tagheime oder Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.
In den meisten deutschen Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen, Kinderpfleger/innen und Sozialassistent/innen. In Österreich werden in Kindergärten eigens ausgebildete KindergartenpädagogInnen, KinderbetreuerInnen und Stützkräfte angestellt.
Unterhalten werden in Deutschland Kindergärten – regional in sehr unterschiedlichen Anteilen – durch Freie Träger oder von den Kommunen. Freie Träger sind vor allem kirchliche Träger, Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine und Elterninitiativen oder privatwirtschaftliche Träger.
Zusätzlich oder ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten, die meist als integrative Kindergärten betrieben werden, also Kinder mit und ohne Behinderungen oder Förderbedarf gemeinsam betreuen. Zuweilen zeichnen sich Kindergärten durch ein besonderes Angebot oder pädagogisches Profil aus, wie beispielsweise Waldkindergärten, Bauernhofkindergärten, Montessorikindergärten oder Waldorfkindergärten. Es gibt auch Kindergärten, die in der Sprache und nach den pädagogischen Grundlagen anderer Länder geführt werden (zum Beispiel französische, italienische oder auch spanische Kindergärten).
Zunehmend werden die Einrichtungen nicht mehr nach Altersgruppen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder nach Zielgruppen (Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen) getrennt betrieben, sondern in integrierter oder zumindest kombinierter Form.