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Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung

Die Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV-Verordnung) ist eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg, welche die in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgesehene Mitwirkung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens konkretisiert.Artikel 1 der Landesverfassung lautet „Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“ Die Paragraphen 62 bis 70 des Schulgesetzes enthalten grundlegende Festlegungen zu den Aufgaben und zur Struktur der Schülermitverantwortung (SMV). Diese werden in der SMV-Verordnung konkretisiert.
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